Gemeinsam stellen wir die Weichen für die zukünftige Arbeit und das Pfarreileben. Der Pfarreirat wählt das Personal für die direkte Pfarreiarbeit und regelt und verwaltet die Finanzierung des Lebens und Wirkens der Pfarrei.
Er engagiert sich für ein lebendiges, aktives Pfarreileben. Dabei vertritt der Rat die Pfarrgemeinde auch nach aussen, z.B. als Vertreter/innen in anderen Gremien, als Gottesdienstlotsen oder als Organisatorinnen von Apéros an grösseren Kirchenfesten.
Der Pfarreirat setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern, Delegierten der Quartierräte, der GPH und der Synode und aus Mitgliedern des Pastoralteams.
Der Pfarreirat Heiliggeist ist zugleich Seelsorgeraumrat Heiliggeist.
Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.